Leistungsbereiche
Auftrag und Zielsetzung
Das Babynest bietet vollstationäre Betreuung für bis zu 10 beeinträchtigte Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren. Dies schließt schwer- und schwerstpflegebedürftige Kinder mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen sowie Kinder mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen ein. Die Aufnahme erfolgt bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, wobei die Kinder bis zu ihrem 10. Lebensjahr bleiben können. Die vollstationäre Betreuung nach BTHG fördert die Entwicklung des Kindes durch eine Kombination aus Alltagserleben, Assistenzleistungen, Pflege, medizinischer Versorgung, (heil)pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten. Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, das individuelle Ziele und Hilfeangebote entsprechend den Bedarfen des Kindes vereinbart.